Grundbuch
Aktuelle Informationen über Grundbuch, Grundbuchseintragung, Einverleibung, Vormerkung, Anmerkung, Ersichtlichmachung, Erklärungen zum Grundbuchsauszug etc.
Information für Einsteiger
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Bezirksgerichten (→ BMJ) geführt wird. Jede/jeder hat die Möglichkeit, in das Grundbuch Einsicht zu nehmen. Die Einsichtnahme kann bei Gericht, bei Notarinnen/Notaren oder auch elektronisch erfolgen.
Durch die Eintragung in das Grundbuch können bestimmte Rechte erworben werden und jede/jeder kann grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs vertrauen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion