Grundbuch – Allgemeines
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden.
Weitere Informationen zu "Allgemeindes zum Grundbuch" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 29. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz