Grundbuchseinsicht
In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch (→ oesterreich.gv.at) als auch in die Urkundensammlung (→ oesterreich.gv.at) gewährt.
Einsichtnahmen sind sowohl bei Gericht als auch bei Notaren möglich. Außerdem kann eine Grundbuchsabfrage auch über das Internet stattfinden.
Weitere Informationen zur Grundbuchseinsicht finden sich auf oesterreich.gv.at:
- Allgemeines zur Grundbuchseinsicht
- Einsichtnahme bei Gericht
- Einsichtnahme bei Notaren
- Grundbuchsabfage über das Internet
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion