Grundbuchseinsicht

In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch ( oesterreich.gv.at) als auch in die Urkundensammlung ( oesterreich.gv.at) gewährt.

Einsichtnahmen sind sowohl bei Gericht als auch bei Notaren möglich. Außerdem kann eine Grundbuchsabfrage auch über das Internet stattfinden.

Weitere Informationen zur Grundbuchseinsicht finden sich auf oesterreich.gv.at:

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion