Arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen
Die Entsendung ausländischer Arbeitnehmerinnen/ausländischer Arbeitnehmer ist im Beschäftigungsstaat in der Regel zu melden.
Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft