Abgabe Steuererklärung: Fristende 30. Juni
Die Frist zur Abgabe der elektronischen Einkommensteuer- und Körperschaftssteuererklärung endet am 30. Juni.

Unternehmerinnen/Unternehmer müssen die Einkommensteuererklärung grundsätzlich bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline übermitteln. Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, direkt über das USP auf FinanzOnline zuzugreifen. Detaillierte Informationen zur Einkommenssteuererklärung und zur Abgabe der Steuererklärung finden Sie ebenfalls im USP.
Auch die Körperschaftsteuererklärung muss bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline abgegeben werden. Der Körperschaftsteuer unterliegen juristische Personen wie GmbH oder AG.
Im Einzelfall kann das Finanzamt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängern. Unternehmerinnen/Unternehmer müssen dafür einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung (BMF) stellen. Der Antrag kann auch über FinanzOnline abgegeben werden.
Achtung
Bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent des vorgeschriebenen Abgabenbetrages verhängt werden!
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion