Nachhaltigkeit lohnt sich – auch im Vergabeverfahren
Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen berücksichtigt der Auftraggeber auch umweltbezogene Kriterien. Als nachhaltiges Unternehmen können Sie im Zuge des Vergabeverfahrens zusätzlich punkten.
Ökologische Aspekte und Tierschutz im Vergabeverfahren
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Abwicklung des Vergabeverfahrens auf die Umweltgerechtheit der Leistung achten. Das geschieht, indem etwa ökologische Aspekte (z.B. Energie- und Materialeffizienz, Abfall- und Emissionsvermeidung, Bodenschutz) oder Tierschutz bei der Leistungsbeschaffung berücksichtigt werden.
Bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen muss der Auftraggeber beispielsweise den Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die Emissionen sonstiger Schadstoffe der Leistung berücksichtigen.
Der Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung
Seit 2010 gibt es den Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe-Aktionsplan). Er enthält konkrete ökologische Kernkriterien für 16 Beschaffungsgruppen, die öffentliche Auftraggeber des Bundes berücksichtigen müssen. Die Kriterien finden sich daher auch in den Leistungsverzeichnissen der Bundesbeschaffung GmbH wieder. Davon umfasst sind zum Beispiel die Beschaffung von Textilien, Möbel, Abfallsammelfahrzeuge, Strom, Hochbau, Tiefbau, Büromaterial oder Veranstaltungen. Die einzelnen Kernkriterien können Sie im zweiten Teil des "naBe-Aktionsplan" nachlesen.

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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion