Remote Work: Mitarbeiter im Ausland
Was Sie rechtlich beachten müssen, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus dem Ausland arbeiten.

Das mobile Arbeiten hat sich in letzter Zeit in vielen einheimischen Betrieben durchgesetzt. Immer mehr Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer wollen ihre Arbeit auch aus dem Ausland verrichten. Die sogenannte Workation, die Mischung aus Arbeit und Urlaub, wird als Teil des mobilen Arbeitens beliebter.
Im österreichischen Recht gibt es keine ausdrückliche rechtliche Grundlage für das Arbeiten im Ausland. Die Workation, die eine Form von mobilen Arbeiten darstellt, muss aber zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und dem Unternehmen vereinbart werden.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Innerhalb der Europäischen Union bleibt die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in Österreich sozialversichert, wenn sie/er von seiner Gesamttätigkeit mindestens 25 Prozent davon in Österreich verrichtet. Es kann eine A1-Bescheinigung bei der zuständigen Sozialversicherung beantragt werden. Diese dient als Nachweis für eine österreichische Sozialversicherung.
Außerhalb der EU/EWR ist die Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrecht in bilateralen Abkommen geregelt.
Einkommensteuerrechtliche Aspekte
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, ob es mit dem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Im Regelfall löst eine kurzzeitige Tätigkeitsausübung im Ausland dort keine Steuerpflicht aus. Sofern sich die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in Summe nicht länger als 183 Tage pro Jahr im Ausland aufhält, behält Österreich das Besteuerungsrecht. Übt die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer längerfristig eine Tätigkeit im Ausland und in Österreich aus, wird das Besteuerungsrecht auf die jeweiligen Staaten nach Arbeitstagen verteilt.
Hinweis
Zu beachten ist hier, dass dadurch eventuell eine ausländische Betriebsstätte des Unternehmens begründet wird und somit das österreichische Unternehmen der beschränkten Steuerpflicht im Ausland unterliegen würde!
Aufenthaltsrechtliche Aspekte
Außerhalb der EU/EWR ist es grundsätzlich notwendig einen entsprechenden Aufenthalts- und Beschäftigungstitel zu beantragen. Für kurzzeitige Tätigkeiten im Ausland, ist es ratsam sich im Vorhinein über die geltenden Bestimmungen zu informieren, inwiefern ein Aufenthalts- oder Beschäftigungstitel notwendig ist.
Weitere Informationen zum Arbeiten im Ausland finden Sie im USP.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion