Neu am USP: Seit Jänner 2023 gibt es neue Pflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleister

Ab sofort müssen sie sicherstellen, dass abfallrechtliche Vorschriften eingehalten werden.

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Das Abfallwirtschaftsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen (Elektroaltgeräteverordnung, Verpackungsverordnung, Batterienverordnung) regeln die Abfallerzeugung, Abfalltransporte sowie Abfallbehandlung und Abfallsammlung.

Um sicherzustellen, dass nur solche Hersteller Produkte in Österreich vertreiben, die sich an diese gesetzlichen Regelungen halten, werden seit 1. Jänner 2023 auch elektronische Marktplätze ("Online-Marktplätze") und Fulfilment-Dienstleister in die Pflicht genommen.

Pflichten von Betreibern elektronischer Marktplätze

Betreiber von elektronischen Marktplätzen müssen vertraglich sicherstellen, dass Hersteller, die auf ihren Plattformen Produkte vertreiben, ihre Pflichten aus dem Abfallwirtschaftsgesetz und den entsprechenden Verordnungen erfüllen.

Betroffen sind die Verträge der Marktplatzbetreiber mit Primärverpflichteten von Verpackungen sowie mit Herstellern jeweils von Einwegkunststoffprodukten, Elektro- und Elektronikgeräten und von Gerätebatterien.

Tipp

Die Verpflichtungen können insbesondere durch eine Teilnahme an entsprechenden Sammel- und Verwertungssystemen erfüllt werden.

Ausländische Teilnehmerinnen/Teilnehmer an elektronischen Marktplätzen bzw. Kundinnen/Kunden von Fulfilment-Dienstleistern sind zudem verpflichtet, Bevollmächtigte zu bestellen.

Wird die Einhaltung der entsprechenden Regelungen vertraglich nicht sichergestellt, muss der Betreiber den jeweiligen Hersteller oder Primärverpflichteten von der Nutzung des elektronischen Marktplatzes ausschließen.

Auch Fulfilment-Dienstleister sind betroffen

Fulfilment-Dienstleister müssen beim Inverkehrbringen der Produkte in Österreich sicherstellen, dass der jeweilige Hersteller die gesetzlichen Vorgaben des Abfallrechts einhält. Wird das nicht sichergestellt, muss der Fulfilment-Dienstleister diese Dienstleistung unterlassen.

Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion