Digital Skills Schecks gehen in die dritte Runde
Mit der Hilfe der Digital Skills Schecks sollen einheimische Unternehmen beim Aufbau ihrer digitalen Kompetenzen unterstützt werden.
Bereits zum dritten Mal startet das BMAW im Rahmen der Qualifizierungsoffensive die Ausschreibung der Digital Skills Schecks. Hierbei werden ausschließlich österreichische KMUs, sowie Kleinst- und Einzelunternehmen gefördert. Diese können den Förderungsantrag ab jetzt im elektronischen Einreichsystem der FGG stellen.
Inhalt der Förderung
Durch die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter soll einem Fachkräftemangel vorgebeugt werden. Inhaltlich werden sowohl technische, rechtliche, fachliche oder methodische Weiterbildungen gefördert, solange diese einen Digitalisierungsbezug aufweisen, wie beispielswiese Datenschutz, eCommerce oder Industrie 4.0/Robotik.

Der Digital Skills Scheck im Überblick
- Der maximale Förderumfang pro Digital Skills Scheck, d.h. pro Person, beläuft sich auf 5.000 Euro.
- Maximal 80 Prozent der externen Weiterbildungskosten werden übernommen.
- Pro Betrieb können maximal zehn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gefördert werden.
- Die Weiterbildung muss durch eine zertifizierte Bildungseinrichtung erfolgen.
- Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 30. Juni 2023 möglich.
- Ab Einreichung des Antrags muss die Weiterbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen und abgerechnet werden können.
Hinweis
Durch die Förderung gewährte Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
Nähere Informationen zum Digital Skills Scheck sind auf der Seite der FFG zu finden.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion