Elektronische Zustellung von Tourismusabgaben-Bescheiden oder Grundumlagenvorschreibungen

Zusammen mit der elektronischen Zustellung bildet das USP einen wichtigen Baustein im österreichischen E-Government. Behördenwege können damit ganz unkompliziert von überall aus erledigt werden.

Elektronische Zustellung von wichtigen Behördenschreiben

Über 1.700 verschiedene Behörden in Österreich stellen ihre wichtigen Schreiben bereits elektronisch an Unternehmen und Bürgerinnen/Bürger zu. So werden beispielweise laufend Tourismusabgabenbescheide oder Grundumlagenvorschreibungen der Wirtschaftskammer in das elektronische Postfach des Unternehmens "Mein Postkorb" im Unternehmensserviceportal (USP) zugestellt. Wird eine neue Nachricht in Mein Postkorb zugestellt, wird die Empfängerin/der Empfänger unmittelbar per E-Mail darüber informiert.

Um diese Nachrichten abzuholen, ist der Login im USP und der Einstieg in Mein Postkorb notwendig. Sollten Sie noch kein USP Konto haben, finden Sie hier weitere Informationen zur Registrierung: Registrierung im USP.

Automatisierte Anmeldung zur elektronischen Zustellung

Seit 1. Juli 2019 werden Teilnehmerinnen/Teilnehmer von FinanzOnline, die Unternehmen im Sinne des § 3 Z 20 Bundesstatistikgesetz sind und nicht auf die elektronische Zustellung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) verzichtet haben, laufend automatisch an das Teilnehmerverzeichnis der elektronischen Zustellung übermittelt.

Alle betroffenen Unternehmen werden mittels eines Schreibens, das im Bereich Nachrichten (ehemals: Databox) in FinanzOnline zugestellt wird, über deren Registrierung zur elektronischen Zustellung informiert.

Wenn Ihr Unternehmen automatisch übernommen wurde, stellen Sie bitte eigenständig sicher, dass Sie einen Zugang zum Unternehmensserviceportal für dieses Unternehmen haben und zumindest eine Person die Rolle "Postbevollmächtigter" besitzt. Überprüfen Sie jedenfalls auch die in den Einstellungen von Mein Postkorb hinterlegte E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen und geben Sie gegebenenfalls eine neue ein.

Recht auf elektronische Kommunikation

Seit 1.Jänner 2020 besteht das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-Gesetz. Das bedeutet: alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen (z.B. im Rahmen des Meldewesens), müssen die elektronische Zustellung von bundesbehördlichen Dokumenten an Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen ermöglichen. Seit diesem Zeitpunkt sind auch Unternehmen verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Hunderttausende Unternehmen sind mittlerweile zur elektronischen Zustellung registriert und profitieren von der unkomplizierten Briefzustellung in Mein Postkorb.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 29. November 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort