Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss
Nationalrat erhöht das Budget für den Energiekostenzuschuss auf 1,3 Milliarden Euro.
Mit dem Energiekostenzuschuss sollen die Mehrkosten der Betriebe für Treibstoff, Strom und Gas abgefedert werden. Die Betriebe müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen. Der Energiekostenzuschuss wird im Auftrag des BMAW durch die Förderbank des Bundes, der aws, abgewickelt. Sie präsentiert die ersten Eckpunkte zum aws Energiekostenzuschuss auf ihrer Website.
Die genauen Auflagen und Bedingungen werden noch durch eine eigene Förderungsrichtlinie konkretisiert. Voraussichtlich werden größere Unternehmen Energieaudits vorlegen und Unternehmen allgemein Energiesparmaßnahmen treffen müssen.
Zeitplan
Der Förderungszeitraum ist vorerst zwischen 1. Februar 2022 und 30. September 2022 angesetzt. Ende Oktober soll die Registrierung im aws-Fördermanager möglich werden, Unternehmen können die Anträge dann voraussichtlich ab Mitte November stellen.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
- Energieintensive Betriebe, bei denen die Energiekosten mindestens drei Prozent des Umsatzes ausmachen.
- Kleinere Unternehmen, die weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz haben. Für sie gilt die drei Prozent Hürde nicht.
Vier Förderstufen für Unternehmen
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In der Basisstufe soll mit 30 Prozent die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 gefördert werden. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.
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In der Stufe 2 werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Voraussetzung ist, dass sich der Strom- oder Gaspreis zumindest verdoppelt hat. Die maximale Förderhöhe beträgt zwei Millionen Euro. Treibstoffe werden nicht gefördert.
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Für einen Zuschuss in der Stufe 3 werden Unternehmen einen Betriebsverlust aufweisen müssen. Die Förderung beträgt bis zu 25 Millionen Euro.
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Die Stufe 4 mit bis zu 50 Millionen Euro Zuschuss wird nur ausgewählten Branchen zustehen (z.B. Stahlherstellung) .
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion