Neu im USP: Das Energieetikett
Im Unternehmensserviceportal finden Sie ab sofort die wichtigsten Informationen zum Energieetikett für Lieferantinnen/Lieferanten und Händlerinnen/Händler.
Energieetiketten (Energielabels) klassifizieren Geräte EU-weit nach ihrem Energieverbrauch und helfen Verbraucherinnen/Verbrauchern dabei, Produkte auszuwählen, die Energie sparen und somit kostengünstiger sind. Unternehmen sollen dadurch angeregt werden, energieeffiziente Produkte herzustellen.
Lieferantinnen/Lieferanten müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der EU insbesondere
- alle Produkte, für die ein Energieetikett erforderlich ist, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank) registrieren und
- den Händlerinnen/Händlern die Etiketten und das Produktdatenblatt kostenlos zur Verfügung stellen.
Händlerinnen/Händler müssen das Etikett sichtbar ausstellen und den Kundinnen/Kunden das Produktdatenblatt zur Verfügung stellen.
Besuchen Sie die USP Seiten "Informationen für Händler" und "Pflichten der Lieferanten", um mehr über das Energieetikett zu erfahren.
Das neue Energielabel
Seit März 2021 werden anstelle der Stufen A+++ bis D die Stufen A bis G für folgende Produktgruppen verwendet:
- Kühl- und Gefriergeräte
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen
- elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräte
Seit 1. September 2021 müssen auch Lampen und Leuchten nach der neuen Skala gekennzeichnet sein. Dabei verbrauchen Geräte der Klasse A (grün) am wenigsten Energie, sind also am energieeffizientesten. Geräte der Klasse G (rot) verbrauchen hingegen die meiste Energie.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion