Energiegemeinschaften
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften.
Das Gesetzespaket über den Ausbau der erneuerbaren Energie (EAG) war in den letzten Monaten oft in den Schlagzeilen. Die ambitionierten Änderungen sind vor allem auch vor dem Hintergrund der Neuregelung der gemeinsamen Erzeugung von Ökostrom interessant. Damit sollen vor allem ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile für die Mitglieder von Energiegemeinschaften geschaffen werden.
Bisher war die gemeinsame Erzeugung von erneuerbarer Energie aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Vorgaben nur sehr eingeschränkt möglich. Das EAG schafft nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gemeinsame Erzeugung und Verwertung von Ökostrom. Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften können künftig Energie in einer oder mehreren Erzeugungsanlagen produzieren und über das öffentliche Netz austauschen. So kann überschüssiger Strom am Markt verwertet werden.

Rechtlich müssen für die Gründung einer EEG einige Vorgaben erfüllt werden:
Die Energiegemeinschaft muss als juristische Person mit zumindest zwei Mitgliedern gegründet werden. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich KMUs, im Elektrizitätsbereich unabhängige Stromerzeuger sowie Privatpersonen, Gemeinden und staatliche Einrichtungen. Der Hauptzweck der EEG darf nicht die Erzielung von finanziellem Gewinn sein. Außerdem wird eine räumliche Nahebeziehung der Mitglieder vorausgesetzt. Das EAG sieht spezielle Förderungen, Beihilfen und Prämien für EEG vor.
Die Vorgaben für die Bürgerenergiegemeinschaft sind weniger streng. So entfällt zum Beispiel das Erfordernis der räumlichen Nähe. Dafür sieht das EAG für die Bürgerenergiegemeinschaft keine vergleichbaren Begünstigungen vor. Allerdings ist auch bei einer Bürgerenergiegemeinschaft darauf zu achten, dass mittlere und große Unternehmen nicht die gesellschaftsrechtliche Kontrolle ausüben dürfen.
Mehr Informationen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) finden Sie unter Gesetzliche Neuerungen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion