Energiepaket
Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten für Unternehmen
Der hohe Anstieg der Energiekosten belastet die heimischen Unternehmen. Die Bundesregierung hat deshalb zusätzlich zum Aussetzen der Ökostrom Pauschale für das Jahr 2022 ein Energiepaket auf den Weg gebracht. Mit Hilfe von mehreren Maßnahmen sollen Mehrkosten aufgrund hoher Energiekosten ausgeglichen werden.
Liquiditätshilfe durch vereinfachte Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommens- und Körperschaftssteuer
Ab sofort können Unternehmen die Herabsetzung der Einkommenssteuervorauszahlungen und Vorauszahlungen der Körperschaftssteuer für das Jahr 2022 auf 50 Prozent des bisher festgesetzten Beitrages beantragen:
- wenn für das Kalenderjahr 2021 bzw. das im Jahr 2022 endende abweichende Wirtschaftsjahr ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht oder
- wenn ein mehr als dreiprozentiger Energiekostenanteil an den Gesamtkosten glaubhaft gemacht werden kann.
Die Antragstellung kann über Finanz Online erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen in Einzelfällen noch niedriger bzw. mit Null festzusetzen, indem ein substantiierter Nachweis der konkreten Betroffenheit überprüft wird.
Zu den weiteren Maßnahmen des Energiepakets für Unternehmen gehören:
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Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen mit 120 Millionen Euro für 2022 und 2023.
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Investitionsoffensive von 250 Millionen Euro für Windkraft und Photovoltaik Projekte
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Weitere Informationen zum Energiepaket finden Sie auf der Seite Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten (BMF).
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion