Erleichterungen für Fach- und Saisonkräfte aus Drittstaaten

Ab sofort gelten Erleichterungen für den Arbeitsmarktzugang von (hoch)qualifizierten Arbeitskräften und Stammsaisoniers aus Drittstaaten.

Info

Am 1. Oktober 2022 ist eine Gesetzesreform in Kraft getreten, die es Unternehmen erleichtert, (hoch)qualifizierte Fachkräfte und Saisoniers aus Drittstaaten zu beschäftigen. Dafür wurde insbesondere das Verfahren für die "Rot-Weiß-Rot Karte" vereinfacht und ein Aufenthaltstitel für sogenannte "Stammmitarbeiter" eingeführt.

Allgemeine Lockerungen bei der "Rot-Weiß-Rot – Karte"

Die gesetzliche Mindestentlohnung für "sonstige Schlüsselkräfte" ist jetzt altersunabhängig und für Studienabsolventinnen/Studienabsolventen überhaupt beseitigt worden. Außerdem sind Lehrabschlüsse nun punktemäßig Universitätsabschlüssen gleichgestellt. Sprachzeugnisse und sonstige Nachweise gelten länger als bisher. Für Englisch werden im Hinblick auf eine "Unternehmenssprache Englisch" Zusatzpunkte vergeben.

Neu: "Rot-Weiß-Rot – Karte" für Stammmitarbeiter

Unternehmen in Landwirtschaft und Tourismus können ihre bisherigen Stammsaisoniers ab sofort unbefristet beschäftigen. Dafür müssen sie in den zwei vergangenen Kalenderjahren jeweils mindestens sieben Monate als registrierte Stammsaisoniers im selben Wirtschaftszweig gearbeitet haben. Wenn sie alle Voraussetzungen (z.B. A2 – Deutschkenntnisse) dafür erfüllen, kann ihnen die Rot-Weiß-Rot – Karte für Stammmitarbeiter gewährt werden. Nach zwei Jahren können sie dann auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus umsteigen und erhalten damit einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Tipp

Die Austrian Business Agency berät Unternehmen bei der Einstellung von internationalen Fachkräften aus Drittstaaten und begleitet sie bei der Erlangung der Aufenthaltstitel.

Änderungen für (hoch)qualifizierte Fachkräfte

Ab sofort können Unternehmen, die sogenannte Spezialistinnen/Spezialisten aus Drittstaaten für maximal sechs Monate in einem Projekt beschäftigen wollen, eine Beschäftigungsbewilligung für die Dauer des Projekts beantragen. Bisher war das nur für Spezialistinnen/Spezialisten möglich, die unternehmensintern transferiert wurden.

Außerdem wurde für besonders hochqualifizierte Akademikerinnen/Akademiker aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen durch Änderungen bei der "Blauen Karte EU" die Mobilität innerhalb der EU verbessert und der Arbeitgeberwechsel erleichtert. So können sie zum Beispiel im Fall eines Arbeitgeberwechsels bereits 30 Tage nach Einbringung des Zweckänderungsantrags die neue Beschäftigung vorläufig aufnehmen.

Weitere Informationen zu dieser gesetzlichen Neuerung gibt es auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2022

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion