Fairness-Büro für den Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen
Weisungsfreies Fairness-Büro behandelt kostenlos Beschwerden bei Problemen mit Lieferanten und Käufern
Beratung, Interessenvertretung und Schlichtung
Das Fairness-Büro ist eine unabhängige und weisungsfreie Erstanlaufstelle für Beschwerdefälle über unlautere Handelspraktiken zwischen Lieferantinnen/Lieferanten und Käuferinnen/Käufern entlang der agrarischen Wertschöpfungskette.
Jede Person, die der Meinung ist, in ihren Geschäftsbeziehungen mit solchen Praktiken konfrontiert zu sein, kann sich kostenlos, anonym und vertraulich an das Fairness-Büro wenden. Soweit gewünscht, kann das Fairness-Büro die Beschwerdegegnerin/den Beschwerdegegner kontaktieren oder eine Interessenvertretung oder Schlichtungsstelle mit der Sache befassen, um den Streit zu bereinigen.

Was sind unlautere Geschäftspraktiken?
Beim Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen gibt es Geschäftspraktiken, die verboten sind und solche, die nur dann erlaubt sind, wenn sie klar und eindeutig vereinbart worden sind.
Bei verderblichen Lebensmitteln ist zum Beispiel ein Zahlungsverzug an den Lieferanten über 30 Tage oder die kurzfristige Stornierung von Bestellungen verboten. Es ist auch verboten, den Abschluss eines schriftlichen Vertrags zu verweigern, wenn die Schriftlichkeit vom anderen gewünscht ist. Sollten solche Praktiken vertraglich vereinbart worden sein, sind die entsprechenden Klauseln nicht gültig.
Anders verhält es sich zum Beispiel dann, wenn die Käuferin/der Käufer nicht verkaufte Lebensmittel an die Lieferantin/den Lieferanten zurückschickt, ohne dafür zu bezahlen. Das ist dann erlaubt, wenn sich die beiden diese Praxis klar und eindeutig in der Liefervereinbarung oder in einer Folgevereinbarung ausgehandelt haben.
Eine Auflistung aller verbotenen Geschäftspraktiken beim Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen findet sich auf der Website des Fairness-Büros.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion