Abgabe Steuererklärung: Fristende 30. Juni
Die Frist zur Abgabe der elektronischen Einkommensteuer- und Körperschaftssteuererklärung endet am 30. Juni.
Unternehmerinnen/Unternehmer müssen die Einkommensteuererklärung bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline übermitteln. Im angemeldeten Berich des USP können sie direkt auf FinanzOnline zuzugreifen. Detaillierte Informationen zur Einkommenssteuererklärung und zur Abgabe der Jahressteuererklärung finden Sie ebenfalls im USP.
Auch die Körperschaftsteuererklärung muss bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline abgegeben werden. Der Körperschaftsteuer unterliegen juristische Personen wie GmbH oder AG.

Im Einzelfall kann das Finanzamt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängern. Dafür müssen Sie einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung (→ BMF) stellen. Der Antrag kann ebenfalls über FinanzOnline abgegeben werden.
Achtung
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent des vorgeschriebenen Abgabenbetrages verhängt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion