Gesetzliche Neuerungen 2022
2022 bringt einige gesetzlichen Neuerungen: unter anderem bei Steuern und Gewährleistung
Längere Vermutungsfrist bei Verbrauchergeschäften und verpflichtende Softwareupdates
Für ab 1. Jänner 2022 abgeschlossene Verträge und bereitgestellte digitale Leistungen gelten insbesondere im Verbrauchergeschäft neue Gewährleistungsbestimmungen. So wird etwa die Vermutungsfrist von sechs Monate auf ein Jahr verlängert. Bei digitalen Leistungen gilt außerdem eine Aktualisierungspflicht: Unternehmer müssen Updates verpflichtend zur Verfügung stellen. Das gilt auch für Geschäfte zwischen Unternehmerinnen/Unternehmern.

Ökosoziale Steuerreform 2022
Die ökosoziale Steuerreform wird in mehreren Gesetzen umgesetzt und soll teilweise am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Insbesondere soll ab diesem Zeitpunkt die zweite Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 Prozent auf 30 Prozent gesenkt werden. Zudem soll die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern auf 1.000 Euro und der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag auf 15 Prozent erhöht werden.
Weitere Details zur Steuerreform finden sich unter den "Gesetzlichen Neuerungen" auf USP.
Arbeitsplatzpauschale bei betrieblichen Einkünften in Höhe von 300 Euro bzw. 1.200 Euro
Selbstständige können ab 2022 pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung ihres privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Allgemeine Voraussetzung ist, dass es keinen anderen Raum außerhalb der Wohnung gibt, der für betriebliche Tätigkeit zur Verfügung steht. Die Höhe hängt davon ab, ob neben der selbstständigen Erwerbstätigkeit Einkünfte erzielt werden, für die ein Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht (300 Euro) oder nicht (1.200 Euro).
Mehr Informationen zur "Arbeitsplatzpauschale" finden sich auf USP.
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