Gleichstellung im Unternehmen
Das USP bietet Ihnen einen Überblick über gesetzliche Bestimmungen gegen Diskriminierung
Gleichstellung und Inklusion haben einen hohen Stellenwert in einer modernen Gesellschaft. Um Diskriminierung in der Arbeitswelt zu vermeiden hat der Gesetzgeber eine Reihe von Bestimmungen geschaffen. So darf niemand aufgrund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Bereits bei der Stellenausschreibung müssen einige Vorschriften beachtet werden.

Stellenausschreibungen
Stellenausschreibungen müssen
- geschlechtsneutral und
- diskriminierungsfrei formuliert werden.
Ausnahmen gibt es nur für den Fall, dass das Diskriminierungsmerkmal eine wesentliche Voraussetzung für die Tätigkeit ist. Weitere Informationen dazu und zur richtigen Gestaltung einer Stellenausschreibung finden Sie im USP.
Achtung
Bei Verstoß gegen diese Vorschriften drohen Verwaltungsstrafen. Zusätzlich können Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen.
Gleichbehandlung im aufrechten Dienstverhältnis
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss jede Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern vermeiden. Das gilt während der gesamten Beschäftigungsdauer ab Begründung des Arbeitsverhältnisses, über die Festsetzung des Entgelts bis hin zur Beendigung. Außerdem müssen im Unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen getroffen werden, um eine Diskriminierung durch andere Personen zu vermeiden (z.B. sexuelle Belästigung durch Kolleginnen/Kollegen).
Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen
Menschen dürfen aufgrund einer Behinderung in der Arbeitswelt nicht benachteiligt werden. Auch Belästigungen aufgrund einer Behinderung sind nicht erlaubt. Es gibt eine Reihe an Arbeitgeber-Förderungen für Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
Weitere Informationen zum Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt und zu weiteren Diskriminierungstatbeständen finden Sie ebenfalls im USP.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion