Informationen für Ihre Steuererklärung
Bis 30. April – über FinanzOnline bis 30. Juni – ist die Jahressteuererklärung für das Jahr 2022 einzureichen.
Die Steuererklärung ist für viele Selbständige jedes Jahr eine neue Herausforderung. Besonders in Krisenzeiten sollen finanzielle Belastungen so gut wie möglich vermieden werden. Das USP bietet detaillierte Informationen zu Steuern und Finanzen sowie zur Abgabe der Steuererklärung an.
Auf der Website des Finanzministeriums (BMF) werden zahlreiche Berechnungsprogramme (BMF) zur Verfügung gestellt, mit denen Steuern online berechnet werden können. Außerdem bietet das BMF mehrere Broschüren und Ratgeber (BMF) über Steuern an.
Zu ihren persönlichen Steuerangelegenheiten können sich Unternehmerinnen/Unternehmer außerdem an die jeweiligen Infocenter (BMF) der Finanzämter wenden oder die Hotline 050 233 333 anrufen.

Ausblick für 2023: Investitionsfreibetrag
Ab 2023 kann bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens ein Investitionsfreibetrag als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der Investitionsfreibetrag beträgt 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wenn die Anschaffung oder Herstellung dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen ist, beträgt er 15 Prozent. Der Investitionsfreibetrag kann nur im Jahr der Anschaffung oder Herstellung geltend gemacht werden und gilt für Anschaffungen und Herstellungen nach dem 31. Dezember 2022.
Weitere Informationen zum Investitionsfreibetrag finden Sie am USP.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion