Informationen zum Jahresabschluss am USP

Am USP finden Sie ausführliche Informationen über Fristen, Prüfung und Veröffentlichung im Firmenbuch.

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Mit dem Ende des Geschäftsjahres beginnt die Frist für den Jahresabschluss 2022. Er stellt den rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres dar und muss den Grundsätzen der ordentlichen Buchhaltung entsprechen. Er besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

Wer wann einen Jahresabschluss erstellen muss

Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses

Bei Kapitalgesellschaften muss der Jahresabschluss außerdem geprüft und "festgestellt" werden. Dies erfolgt

  • bei der AG durch den Aufsichtsrat innerhalb der ersten zwei Monate nach Vorlage oder
  • bei der GmbH durch die Generalversammlung innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres.

Eine Abschlussprüferin/ein Abschlussprüfer muss den Jahresabschluss sowie den Lagebericht von Kapitalgesellschaften und verdeckten Kapitalgesellschaften prüfen. Ausgenommen hiervon sind kleine GmbHs, die gesetzlich keinen Aufsichtsrat haben müssen. 

Offenlegung des Jahresabschlusses

Kapitalgesellschaften sowie verdeckte Kapitalgesellschaften müssen ihre Unterlagen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht elektronisch einreichen. Ausgenommen von der elektronischen Einreichung sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 70.000 Euro.

Weitere Informationen zum Jahresabschluss sind am USP zu finden.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion