Informationen zum Jahresabschluss am USP
Am USP finden Sie ausführliche Informationen über Fristen, Prüfung und Veröffentlichung im Firmenbuch.

Mit dem Ende des Geschäftsjahres beginnt die Frist für den Jahresabschluss 2022. Er stellt den rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres dar und muss den Grundsätzen der ordentlichen Buchhaltung entsprechen. Er besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Wer wann einen Jahresabschluss erstellen muss
- In den ersten fünf Monaten des neuen Geschäftsjahres müssen Kapitalgesellschaften, sowie verdeckte Kapitalgesellschaften (GmbH & Co KG) und Privatstiftungen ihren Jahresabschluss für das vorherige Geschäftsjahr erstellen. Sie müssen ihn um den Anhang, den Lagebericht und eventuell den Corporate Governance-Bericht und den Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen ergänzen.
- Alle anderen Unternehmen, die der Rechnungslegungspflicht unterliegen, müssen den Jahresabschluss innerhalb der ersten neun Monate des neuen Geschäftsjahres erstellen.
Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses
Bei Kapitalgesellschaften muss der Jahresabschluss außerdem geprüft und "festgestellt" werden. Dies erfolgt
- bei der AG durch den Aufsichtsrat innerhalb der ersten zwei Monate nach Vorlage oder
- bei der GmbH durch die Generalversammlung innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres.
Eine Abschlussprüferin/ein Abschlussprüfer muss den Jahresabschluss sowie den Lagebericht von Kapitalgesellschaften und verdeckten Kapitalgesellschaften prüfen. Ausgenommen hiervon sind kleine GmbHs, die gesetzlich keinen Aufsichtsrat haben müssen.
Offenlegung des Jahresabschlusses
Kapitalgesellschaften sowie verdeckte Kapitalgesellschaften müssen ihre Unterlagen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht elektronisch einreichen. Ausgenommen von der elektronischen Einreichung sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 70.000 Euro.
Weitere Informationen zum Jahresabschluss sind am USP zu finden.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion