Neues Service am USP: JustizOnline

Mit dem USP-Zugang direkt bei JustizOnline einsteigen

Ab sofort können Vertreterinnen/Vertreter eines Unternehmens über ihren USP-Zugang das digitale Service der Justiz "JustizOnline" nutzen. Durch ihr Login am USP können sie in Vertretung ihres Unternehmens Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften elektronisch übermitteln sowie Statusinformationen zu Justizverfahren abfragen. Außerdem können sie online in Akten einsehen.

Wie können Unternehmen JustizOnline nutzen?

Unternehmen benötigen eine Stammzahl, um JustizOnline zu benützen. Für sie gibt es drei Arten von Stammzahlen:

Außerdem müssen sie ein Administratorkonto am USP haben, damit sie einzelne Personen zur Nutzung von JustizOnline berechtigen können.

Tipp

Detaillierte Informationen zur Anmeldung und Vergabe von Berechtigungen stehen in der Anleitung für Unternehmen, Verein und Behörden (BMJ).

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion