Quarantäne – Ende: Auswirkungen am Arbeitsplatz

Die Quarantäne für positiv getestete Personen wurde mit 1. August aufgehoben. Stattdessen wurden Verkehrsbeschränkungen eingeführt.

Infizierte können ab sofort weitgehend am öffentlichen Leben teilhaben, müssen sich hierbei aber an Verkehrsbeschränkungen halten. So müssen sie außerhalb des privaten Wohnbereichs durchgehend eine FFP2 Maske tragen, außer sie sind im Freien und können einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen einhalten. Es besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von diesen Verkehrsbeschränkungen freizutesten.

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Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und nicht arbeitsfähig sind, müssen sich nun krankschreiben lassen. Ansonsten dürfen sie unter Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen arbeiten gehen. Dabei ist insbesondere folgendes zu beachten:

Arbeitnehmerschutz

Infizierte Personen dürfen ihren Arbeitsort jedenfalls nicht betreten, wenn

  • das durchgehende Tragen der FFP2 Maske am Arbeitsort und am Weg dorthin aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (z.B. wegen Schwangerschaft) oder
  • das Erbringen der Arbeitsleistung durch das durchgehende Tragen der Maske unmöglich ist (z.B. Logopädinnen/Logopäden, Musikerinnen/Musiker)

und das Unternehmen keine sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen trifft (z.B. Homeoffice oder Einzelbüros).

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber können das Betreten des Arbeitsortes über die gesetzlichen Verkehrsbeschränkungen hinaus einschränken.

Schutz für Risikogruppen

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die einer Risikogruppe angehören, haben Anspruch auf Homeoffice oder auf eine Veränderung der Arbeitsbedingungen, die eine Ansteckung verhindert. Sollte dies nicht möglich sein, haben diese vulnerablen Personen Anspruch auf eine Dienstfreistellung mit Entgeltfortzahlung. Das Unternehmen kann in diesem Fall einen Antrag auf Lohn- und Lohnnebenkostenersatz bei der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) stellen. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende Oktober 2022.

Nähere Informationen zur COVID-19-Dienstfreistellung (ÖGK) finden Sie auf der Seite der ÖGK.

Tipp

Nähere Details zu den aktuellen Verkehrsbeschränkungen stehen auf der Website des BMSGPK. Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie ebenfalls am USP.

Letzte Aktualisierung: 4. August 2022

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion