Reparaturbonus und betriebliche Förderungen für mehr Umweltschutz
Informationen zu Reparaturbonus, E-Mobilitätsoffensive und Förderungen für den Umstieg auf Mehrwegflaschen
Partnerbetriebe für den Reparaturbonus
Seit 26. April 2022 können Privatpersonen einen Reparaturbon beantragen, der bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten (maximal 200 Euro) für ihre Elektro- und Elektronikgeräte deckt. Sie zahlen nur die Differenz aus der eigenen Tasche, Partnerbetriebe erhalten den Restbetrag refundiert. Unternehmen können ihre Teilnahme auf der Website zum Reparaturbonus online beantragen und werden dort anschließend als teilnehmender Partnerbetrieb aufgelistet.
E-Mobilitätsoffensive für Unternehmen
Bis 31. März 2023 und solange noch ausreichend Budget vorhanden ist, können Unternehmen Förderanträge für E-Ladestationen und neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb stellen. Weitere Details zu den förderbaren Kosten und Voraussetzungen stehen auf der Infoseite zur E-Mobilitätsoffensive des Klima- und Energiefonds.
Folgende Fahrzeuge sind förderbar:

- E-Fahrräder, E-Transporträder und Transporträder
- E-Leichtfahrzeuge, E-Mopeds und E-Motorräder
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung sowie Range Extender
- E-Kleinbusse und E-Nutzfahrzeuge
Förderungen für den Umstieg auf Mehrwegflaschen
Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten haben sich als Ziel gesetzt, Plastikmüll zu reduzieren. In Österreich müssen daher größere Handelsfilialen ab 2024 schrittweise in jeder Getränkekategorie Mehrwegflaschen anbieten. Zusätzlich wird ab 2025 ein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall eingehoben.
Um Betriebe bei diesem Umstieg zu unterstützen, werden Investitionen in folgende Anlagen und Automaten ab sofort gefördert:
- Anlagen zum Waschen, Wiederbefüllen und Verpacken von Getränke-Mehrweggebinden
- Neuerrichtung und Adaptierung von Leergutrücknahmeautomaten
- Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion