Skills Schecks 2023 – Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen
Unternehmen erhalten 5.000 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
Unternehmen mit Niederlassung in Österreich können Skills Schecks beantragen
Die Skills Schecks sind die Nachfolger der Digital Skills Schecks, die nun um das Thema Nachhaltigkeit erweitert wurden. Im Fokus der Förderung stehen berufliche Weiterbildungen, die Großteiles indirekt oder direkt zur nachhaltigen, digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen, wie beispielsweise Nachhaltigkeitsmanagment, nachhaltige Logisitk oder IT-Sicherheit. Die gewährten Förderungen müssen von den Unternehmen nicht zurückgezahlt werden.

Der Skills Scheck im Überblick
- Der maximale Förderumfang pro Skills Scheck, d.h. pro Person, beläuft sich auf 5.000 Euro.
- Maximal 80 Prozent der externen Weiterbildungskosten werden übernommen.
- Pro Betrieb können maximal 25 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gefördert werden, pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter darf nur ein Skills Scheck beantragt werden.
- Die Weiterbildung muss durch eine anerkannte Bildungseinrichtung (→ FGG) erfolgen.
- Die Antragstellung ist ab sofort bis längstens 31. März 2024 möglich.
- Ab Einreichung des Antrags muss die Weiterbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen und abgerechnet werden können.
Hinweis
Anträge müssen elektronisch vor Ablauf der Einreichfrist vom 31. März 2024 via eCall (→ FFG) gestellt werden. Sie können sich hierfür über Mein USP anmelden.
Nähere Informationen zum Skills Scheck (→ FGG) sind auf der Seite der FFG zu finden.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion