Was sich 2023 für Unternehmer ändert

Im Jahr 2023 stehen gesetzliche Neuerungen unter anderem in den Bereichen Steuern, Arbeitsrecht und Patentrecht an.

Paragraph Rot Finanzen

Steuerrechtliche Änderungen

Im Bereich Steuerrecht stehen unter anderem folgende Änderungen an

Kurzarbeit

Die Kurzarbeitsregelung wird bis 30. Juni 2023 verlängert. Drei Änderungen gelten hierbei ab 1. Jänner 2023:

  • Lehrlinge werden aus dem förderbaren Personenkreis entfernt
  • Der verpflichtende Urlaubsverbrauch während der Kurzarbeit entfällt
  • Die Bestätigung der wirtschaftlichen Begründung, durch Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung, ist nicht mehr notwendig

Was ist sonst noch geplant?

HinweisgeberInnenschutzgesetz

Für 2023 ist außerdem das Inkrafttreten des HinweisgeberInnenschutzgesetzes geplant. Dabei sollen Whistleblower geschützt werden, wenn sie Informationen über potentielle Rechtsverletzungen ihres Unternehmens weitergeben. Unternehmen müssen dann z.B. eine interne Meldestelle einrichten – wobei Verstöße gegen das HinweisgeberInnengesetz nicht sanktioniert werden sollen.

Patentrecht

Im Jahr 2023 soll insbesondere die europäische Patentreform umgesetzt werden. Durch die Änderungen soll auch das patentamtliche Verfahren beschleunigt werden. Auch das Markenschutzgesetz soll an neue EU-Vorgaben angepasst werden. Mit dem geplanten Einheitspatent soll ein einheitlicher Patentschutz in 17 europäischen Ländern gewährleistet werden. Neben der Einführung des Einheitspatents soll auch das Biopatent strenger geregelt werden.

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sollen 2023 detailliertere Genehmigungsvoraussetzungen erlassen werden, um dem Klimaschutz und der Reduzierung des Bodenverbrauchs gerecht zu werden. Außerdem sollen zum Beispiel die Genehmigungen von Vorhaben der Energiewende beschleunigt werden.

Mehr Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind am USP zu finden.

Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion