Online-Verfahren: Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Das "Register der wirtschaftlichen Eigentümer" enthält die Daten über die wirtschaftlichen Eigentümerinnen/wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts für die Zwecke der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Meldepflichtig an das Register sind die im Firmenbuch eingetragenen Personen und Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, die im Vereinsregister eingetragenen Vereine und gemeinnützige Stiftungen und Fonds sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen. Nicht meldepflichtig sind protokollierte Einzelunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Agrargemeinschaften.
Nähere Informationen zum Thema "Register der wirtschaftlichen Eigentümer" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Zuständige Stelle
Zum Online-Verfahren
Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen