Online-Verfahren: Beitragserklärung gemäß Bgld. TG 2014
Mit diesem Verfahren können Sie die Beitragserklärung gemäß Burgenländischem Tourismusgesetz 2014 online durchführen. Zusätzlich können Sie bereits eingereichte Erklärungen kontrollieren.
Bei der Abgabe der Erklärung wird Ihnen automatisch anhand Ihres Umsatzes (Summe aller Einnahmen aus der beitragspflichtigen Tätigkeit des zweitvorangegangenen Jahres) der Tourismusförderungsbeitrag errechnet. Gleichzeitig können Sie auch Änderungsanträge zu Ihren Stammdaten einbringen.
Weiter Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundeslandes Burgenland.
Zuständige Stelle
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Beitragserklärung gemäß Bgld. TG 2014
Für den Inhalt verantwortlich: Land Burgenland