Tarifstufen/Berechnungsformeln
Das steuerpflichtige Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung. Je nach Höhe des Jahreseinkommens sind für die Berechnung der Einkommensteuer die folgenden Tarifstufen anzuwenden. Der Grenzsteuersatz gibt dabei an, mit welcher Besteuerung bei der Erzielung zusätzlicher Einkünfte in der jeweiligen Tarifstufe gerechnet werden muss.
Für Einkommensteile über 1 Million Euro pro Jahr kommt zeitlich befristet für die Jahre 2016 bis 2025 ein höherer Steuersatz von 55 Prozent zur Anwendung.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Einkommensteuertarif
Tarifstufen Einkommen in Euro | Grenzsteuersatz 2016 bis 2019 | Berechnungsformel 2016 bis 2019 | Grenzsteuersatz ab 2020 | Berechnungsformel ab 2020 |
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11.000 und darunter | 0 Prozent | 0 Prozent | ||
über 11.000 bis 18.000 | 25 Prozent2) | (Einkommen − 11.000) x 1.750/7.000 | 20 Prozent1)2) | (Einkommen – 11.000) x 1.400/7.000 |
über 18.000 bis 31.000 | 35 Prozent2) | [(Einkommen – 18.000) x 4.550/13.000] + 1.750 | 35 Prozent2) | [(Einkommen – 18.000) x 4.550/13.000] + 1.400 |
über 31.000 bis 60.000 | 42 Prozent | [(Einkommen – 31.000) x 12.180/29.000] + 6.300 | 42 Prozent | [(Einkommen – 31.000) x 12.180/29.000] + 5.950 |
über 60.000 bis 90.000 | 48 Prozent | [(Einkommen – 60.000) x 14.400/30.000] + 18.480 | 48 Prozent | [(Einkommen – 60.000) x 14.400/30.000] + 18.130 |
über 90.000 bis 1.000.000 | 50 Prozent | [(Einkommen – 90.000) x 455.000/910.000] + 32.880 | 50 Prozent | [(Einkommen – 90.000) x 455.000/910.000] + 32.530 |
über 1.000.000 | 55 Prozent | [(Einkommen – 1.000.000) x 0,55 + 487.880 | 553) Prozent | [(Einkommen – 1.000.000) x 0,55] + 487.530 |
Beispiel
Das steuerpflichtige Einkommen 2019 einer Unternehmerin/eines Unternehmers beträgt 40.000 Euro. Die Tarifsteuer wird wie folgt ermittelt:
11.000 x 0 Prozent | 0,00 |
7.000 x 25 Prozent | 1.750,00 |
13.000 x 35 Prozent | 4.550,00 |
9.000 x 42 Prozent | 3.780,00 |
Einkommensteuer 2019 | 10.080,00 |
Die Tarifsteuer wird noch um jeweils zustehende Steuerabsetzbeträge gekürzt. Während die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen lediglich die Steuerbemessungsgrundlage vermindern, kürzen die Absetzbeträge immer die Steuer selbst.
Hinweis
Dies ist der Grundfall der Einkommensteuerberechnung. In besonderen Fällen (z.B. wenn der Hälftesteuersatz zur Anwendung kommt, bei vorübergehendem Bezug von Arbeitslosengeld oder bei Vorliegen zusätzlicher ausländischer Einkünfte) kann die Steuerberechnung auch etwas komplizierter ausgestaltet sein. Aus der Kombination zwischen Steuertarif und den bei nichtselbständigen Einkünften jedenfalls zustehenden Absetzbeträgen ergibt sich das jeweilige steuerfreie Basiseinkommen, das bei Zustehen weiterer Absetzbeträge noch höher sein kann.
Tipp
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) können Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mittels eines Brutto-Netto-Rechners (→ BMF) ihr Netto-Einkommen berechnen. Selbstständige können ihre jährliche Einkommensteuerschuld mit der Einkommensteuertabelle (→ BMF) ermitteln.
Mit den Steuerberechnungsprogrammen können Sie online Ihre Steuer berechnen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen nur um Richtwerte handelt, da nicht alle berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können. Rechtlich gültig ist nur der Bescheid Ihres zuständigen Finanzamtes (→ FA)!
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen