Energieabgabenvergütung
Energieintensive Produktionsbetriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, können einen Teil der an den Energielieferer bezahlten Energieabgaben vom Finanzamt vergütet bekommen. Die Energieabgaben werden vergütet, soweit sie 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes übersteigen und die Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie der Europäischen Union eingehalten werden. Der entsprechende Betrag wird abzüglich eines allgemeinen Selbstbehalts von 400 Euro vom für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt vergütet.
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen