Fahrschulkraftfahrzeuge
Bei einem Fahrschulkraftfahrzeug handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, das in einer Fahrschule für Unterrichtszwecke verwendet wird.
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass das Kraftfahrzeug zu mehr als 80 Prozent für Fahrschulunterrichtszwecke verwendet wird. Auch Fahrten, die für den Betrieb oder die Erhaltung des Kraftfahrzeuges unbedingt erforderlich sind (z.B. Fahrten zur Tankstelle oder zur Werkstätte) oder mit den Unterrichtszwecken unmittelbar zusammenhängen (z.B. Prüfungsfahrten), sind als Verwendungen für Fahrschulunterrichtszwecke anzusehen.
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