Übergang von Arbeitsverhältnissen
Im Falle eines Betriebsübergangs gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch auf die Erwerberin/den Erwerber über. Die Dienstzeiten sind so zu betrachten, als wären diese bei der Erwerberin/dem Erwerber geleistet worden.
Achtung
Die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ( z.B. Abfertigungsansprüche alt) bleiben bestehen.
Da sich bei einem Betriebsübergang die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ändert, muss dies der Sozialversicherung mitgeteilt werden. Zu diesem Zweck genügt ein formloses Schreiben mit Angabe des Namens und der Kontonummer der neuen Unternehmerin/des neuen Unternehmers. Die Dienstnehmerinnen/die Dienstnehmer sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse bei der bisherigen Arbeitgeberin/dem bisherigen Arbeitgeber mit dem Vermerk "Betriebsübergang" abzumelden bei der neuen Arbeitgeberin/dem neuen Arbeitgeber mit dem Vermerk "Betriebsübergang" anzumelden.
Weiterführende Links
Sozialversicherungsträger – Kontakt (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft