Privatkonkurs

Überschuldete Privatpersonen (Nicht-Unternehmerinnen/Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmerinnen/Unternehmer) haben die Möglichkeit, Privatkonkurs anzumelden.

Dieses speziell auf Private zugeschnittenen Verfahren soll redlichen Schuldnerinnen/redlichen Schuldnern die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen Neubeginn geben.

Ausführliche Informationen zum Thema Privatkonkurs (→ oesterreich.gv.at) finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz