Privatkonkurs
Überschuldete Privatpersonen (Nicht-Unternehmerinnen/Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmerinnen/Unternehmer) haben die Möglichkeit, Privatkonkurs anzumelden.
Dieses speziell auf Private zugeschnittenen Verfahren soll redlichen Schuldnerinnen/redlichen Schuldnern die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen Neubeginn geben.
Ausführliche Informationen zum Thema Privatkonkurs (→ oesterreich.gv.at) finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz