Siedlungsabfälle
Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und alle anderen Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind, d.h. auch Abfälle aus Unternehmen können als Siedlungsabfälle gelten.
Beispiele für Siedlungsabfälle sind:
- Hausmüll
- Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
- Speiseöle- und fette
- Bestimmte Reinigungsmittel
- Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
- Bekleidung und Textilien
- Altpapier
- Glas
- Sperrmüll
Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die → MA 48
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie