Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich
Aktuelle Informationen über Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich, Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Gesetze mit Umweltauswirkungen etc.
Information für Einsteiger
Umweltschutz verbessert die Umwelt- und Lebensqualität und ermöglicht gegenwärtigen und zukünftigen Generationen ein Leben in einer intakten Umwelt. Die Aarhus-Konvention bietet die Instrumente, um Öffentlichkeit herzustellen und Partizipations- bzw. Beteiligungsrechte von Bürgerinnen/Bürgern bei Umweltangelegenheiten zu etablieren.
Durch die Modernisierung unserer Welt ist die Umwelt nach und nach größeren Gefahren der Schädigung ausgesetzt. Da die Umwelt "keine Stimme hat", ist es wichtig, dass Bürgerinnen/Bürger diese Rolle übernehmen und somit ihre Bedenken als Sprachrohr der Umwelt in Entscheidungsverfahren äußern können.
Es war seit langem ein großes Anliegen, Bürgerbeteiligungs- und Mitwirkungsrechte in Umweltangelegenheiten zu schaffen. Mit der Aarhus-Konvention, die neben der Europäischen Gemeinschaft auch sämtliche EU-Mitgliedstaaten, Staaten aus Süd-Osteuropa und EECCA (Eastern Europe, Caucasus and Central Asia)-Staaten unterzeichnet haben, wurde dieses Vorhaben umgesetzt. Es wird den Bürgerinnen/Bürgern die Möglichkeit der aktiven Beteiligung bei Angelegenheiten, die die Umwelt betreffen, gegeben.
Am 25. Juni 1998 wurde in der dänischen Stadt Aarhus im Rahmen der Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" ein von der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) ausgearbeitetes Übereinkommen – die sogenannte Aarhus-Konvention – angenommen. Der Name Aarhus-Konvention steht für das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Die Konvention trat am 30. Oktober 2001 in Kraft und zählt mittlerweile 47 Vertragsparteien: alle EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Union sowie viele weitere Staaten in Osteuropa und Zentralasien.
Österreich hat die Aarhus-Konvention im Jahr 2005 ratifiziert und ist damit Vertragspartei geworden (BGBl. III Nr. 88/2005 vom 10. Juni 2005). Die Umsetzung und Anwendung der Konvention in Österreich ist im Wesentlichen auf Basis bereits in Kraft getretener EU-Richtlinien, insbesondere zur ersten und zweiten Säule, erfolgt. Die Implementierung der entsprechenden EU-Richtlinien wurde dabei sowohl auf Bundes- als auch Landesebene durchgeführt.
Auf der zweiten Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention in Almaty, Kasachstan im Jahr 2005 wurde über eine Erweiterung der Konvention bezüglich Öffentlichkeitsbeteiligung an GMO-relevanten Entscheidungsverfahren Einigung erzielt (GMO = gentechnisch veränderter Organismus). Der ergänzende Artikel der Aarhus-Konvention legt auch Regeln für Ausnahmen von der Öffentlichkeitsbeteiligung fest und enthält auch Kriterien für den Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen. Ein Inkrafttreten des "Amendments" ist allerdings mangels ausreichender Zahl von Ratifikationen noch nicht absehbar. Bislang haben hauptsächlich EU-Staaten ratifiziert. Österreich hat das "Amendment" am 21. Mai 2008 ratifiziert. Es besteht für Österreich jedoch kein legistischer Handlungsbedarf, da alle Änderungen bereits im Gentechnikgesetz enthalten sind. Eine Ratifizierung der GVO-Änderung der Konvention war jedoch aus formalen Gründen trotzdem notwendig.
Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich finden sich auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Umweltbundesamt