Drohnen (EU-Drohnenverordnung)

Die EU-Drohnen-Verordnung vereinheitlicht seit 31. Dezember 2020 europaweit das Fliegen mit Drohnen ("unbemannte Luftfahrzeuge"). Der Drohnenbetrieb wird nach diesem EU-Regulativ nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt (Anwendungsszenarien). Es gilt: Je schwerer die Drohne ist, desto mehr Abstand ist zu unbeteiligten Personen einzuhalten und desto höher ist die Drohnen-CE-Klasse (C0 bis C4), was wiederum den Kompetenznachweis (Prüfungsumfang) aufwändiger macht.

Neu ist eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen über 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht in der Kateogorie "open" ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Im Gegenzug entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" in der Regel die Bewilligungspflicht, wenn die Kategorievoraussetzungen deingehalten werden, anderenfalls ist eine Betriebsbewilligungim Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen. Diese Kategorie ist vor allem für Profinutzerinnen/Profinutzer relevant.

Weitere Informationen zu Drohnen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion