An-/Abmeldung eines Kfz
Die Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers. Ein bisher zugelassenes Fahrzeug kann bei einer Zulassungsstelle entweder vorübergehend (Hinterlegung von Kennzeichen (→ oesterreich.gv.at)) oder endgültig abgemeldet werden.
Hinweis
Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, genießen die zukünftigen Erbinnen/die zukünftigen Erben in bestimmten Fällen weiterhin Kfz-Versicherungsschutz. Bitte kontaktieren Sie in dieser Frage die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Informationen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) finden sich ebenfalls auf USP.gv.at bzw. weitere Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at:
- → Kfz-Zulassung
- → Zulassungsbescheinigung - Namens-/Adressänderung
- → Zulassungsbescheinigung - Duplikat bei Verlust oder Diebstahl
- → Fahrzeugs-Genehmigungsdokument - Duplikat bei Verlust oder Diebstahl
- → Kfz-Abmeldung
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie