An-/Abmeldung eines Kfz

Die Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers. Ein bisher zugelassenes Fahrzeug kann bei einer Zulassungsstelle entweder vorübergehend (Hinterlegung von Kennzeichen ( oesterreich.gv.at)) oder endgültig abgemeldet werden.

Hinweis

Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, genießen die zukünftigen Erbinnen/die zukünftigen Erben in bestimmten Fällen weiterhin Kfz-Versicherungsschutz. Bitte kontaktieren Sie in dieser Frage die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung.

Informationen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) finden sich ebenfalls auf USP.gv.at bzw. weitere Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at:

Letzte Aktualisierung: 7. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie