Begutachtung (Pickerl)

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden (sogenannte § 57a-Begutachtung).

Weitere Informationen zu → Begutachtung (Pickerl) finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 7. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie