Begutachtung (Pickerl)
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden (sogenannte § 57a-Begutachtung).
Weitere Informationen zu → Begutachtung (Pickerl) finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 7. März 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie