Vignette und Maut
Für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für alle Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (z.B. Motorräder, Pkw) eine Vignette erforderlich und für Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t (z.B. Lkw, Busse, schwere Wohnmobile) eine fahrleistungsabhängige Maut zu bezahlen (GO-Maut).
Ausführliche Informationen: → Vignette und Maut (oesterreich.gv.at)
Letzte Aktualisierung: 9. März 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie