Deponiemeldung

Allgemeine Informationen

Inhaberinnen/Inhaber von Deponien müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr

  • insgesamt abgelagerten Abfallmengen (gegliedert nach Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer und Abfallart) und
  • die Restkapazität in Kubikmeter

als elektronische "Abfall-Input-Output-Meldung" über edm.gv.at an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) melden.

Betroffene Unternehmen

Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Abgabe der Meldungen ist die (einmalige) Registrierung im Zentralen Anlagenregister (ZAReg).

Fristen

Die Meldung muss jeweils bis zum 15. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalenderjahres erfolgen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ( BMK)

Verfahrensablauf

Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber loggt sich mit ihren/seinen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) auf edm.gv.at in das Register ein und lädt dort unter "Meldewesen" in der Anwendung "eBilanzen" die Deponiemeldung (XML-Datei)​​​​​​​ hoch.

Erforderliche Unterlagen

Die Deponiemeldung muss als XML-Datei in edm.gv.at ( BMK) hochgeladen werden. Die erforderlichen Inhalte und Strukturierungen sind in der Deponieverordnung vorgegeben.

Hilfestellung finden Sie auf edm.gv.at ( BMK).

Hinweis

Die erforderlichen Daten bzw. das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist auf dem edm.gv.at veröffentlicht.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

edm.gv.at ( BMK)

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

edm.gv.at ( BMK)
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Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie