Abfalltransporte

Aktuelle Informationen über die abfallrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Transport von Abfällen.

Information für Einsteiger

Für den Transport von Abfällen auf der Straße in Österreich ist es wichtig, insbesondere folgende abfallrechtliche Verpflichtung zu beachten:

Transporteure von Abfällen sind zur Registrierung über edm.gv.at verpflichtet.

Transporte von bestimmten Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen müssen seit dem 1. Jänner 2024 per Bahn oder mit anderen Verkehrsmitteln mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential (z.B. Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor) durchgeführt werden, wenn die Strecke auf der Straße zwischen Bestimmungs- und Versandort im Jahr 2024 oder 2025 eine Kilometerlänge von 200 km in Österreich überschreitet, sofern die Transportstrecke für die An- und Abfahrt zu den nächstgelegenen Bahn-Verladestellen weniger als 25 Prozent der gesamten Transportstrecke beträgt ("25-Prozent-Ausnahme").

Über die Plattform aufschiene.gv.at ( BMK) können Transportangebote von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) eingeholt werden. Hierfür ist eine Registrierung im USP notwendig. Für nicht in Österreich ansässige Einzelunternehmen bzw. Vertretungen für Unternehmen oder Vereine wenden Sie sich bitte an aufschiene@bmk.gv.at mit dem Betreff "USP Registrierung". Das aufschiene-Team unterstützt Sie bei der Abwicklung für die Registrierung.

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Letzte Aktualisierung: 25. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie