Gesundheitswesen

Aktuelle Informationen über Gesundheitswesen, Gesundheitsberuferegister, Berufspflichten von Ärzten, Zahnärzten, Angehörigen von medizinisch-technischen Diensten, Psychologen und Psychotherapeuten etc.

Information für Einsteiger

USP.gv.at informiert über die wichtigsten Verpflichtungen und Regelungen für Personen, die im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind.

Alle Einrichtungen, die über Unterbringungsmöglichkeiten verfügen und/oder die in der Diagnose sowie der medizinischen Behandlung von Patientinnen/Patienten mit einer großen Bandbreite medizinischer Therapien tätig sind, zählen zum Gesundheitswesen.

Darunter fallen z.B. Fachkliniken, Akut- und Langzeitkrankenhäuser und Rehazentren. Auch Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von praktischen Ärztinnen/Ärzten, Fachärztinnen/Fachärzten sowie Chirurginnen/Chirurgen und allgemeine und spezielle Zahn-, Mund- und Kieferbehandlung und Kieferorthopädie gehören zum Gesundheitswesen. Zudem werden davon auch alle humanmedizinischen Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen/Ärzten, sondern von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen/Patienten besitzen, umfasst.

Weiterführende Links

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Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion