Ausbildungsmaßnahmen

Das Sozialministeriumservice fördert Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, etwa mit AusbildungsFit, Qualifizierungs- und sonstigen Projekten, Fachkursen oder anderen Maßnahmen beruflicher Ausbildung.

Darüber hinaus können in Ausbildung Stehende ab dem 15. Lebensjahr beim Sozialministeriumservice einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung für behinderungsbedingte Mehraufwendungen beantragen, wenn sie sich nach dem Erfüllen der Schulpflicht in einer staatlich anerkannten Ausbildung (Lehrausbildung, berufsbildenden weiterführenden Ausbildung oder in einem Studium) befinden.

Auch das Arbeitsmarktservice und Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate bieten im Rahmen der Behindertenhilfe der Bundesländer Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen an.

Arbeitgebende, die Lehrlinge, die begünstigte behinderte Personen sind, beschäftigen, haben Anspruch
auf eine Prämie. Weitere Förderungen (Eingliederungsbeihilfen, Inklusionsförderungen, sonstige Lohnförderungen) können beim Sozialministeriumservice, beim Arbeitsmarktservice, bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten beantragt werden.

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Rechtsgrundlage

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz