Arbeitnehmerschutz

Die Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sollen den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei ihrer beruflichen Tätigkeit gewährleisten. Durch menschengerechte Arbeitsbedingungen und einen hohen Sicherheitsstandard in den Betrieben werden die volkswirtschaftlichen und betrieblichen Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen gesenkt.

Der Gesetzgeber legt Pflichten – d.h. Gebote oder Verbote – fest, für deren Umsetzung bzw. Einhaltung die Verantwortlichen (im Allgemeinen die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber) zu sorgen haben.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Arbeitsschutzgesetz

Vorschriften zum Schutz von arbeitenden Menschen regeln beispielsweise

  • den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge,
  • den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien,
  • Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z.B. Lärm,
  • Einrichtungen zur Gefahrenverhütung,
  • die Unterweisung und Untersuchungen,
  • die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen,
  • die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren und die
  • Arbeitszeit und Arbeitsruhe.

Das grundlegende Ziel des modernen Arbeitsschutzes ist die sogenannte Prävention, also z.B. nicht erst zu handeln, wenn der Unfall geschehen ist, sondern vorher die Maßnahmen zu setzen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalles senken.

In diesem Sinne verpflichtet § 3 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, in Bezug auf alle Aspekte, die die Tätigkeit der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer betreffen, für deren Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Damit diese Bemühungen effektive und nachhaltige Wirkungen zeigen, hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber eine geeignete Arbeitsschutz-Organisation bereitzustellen.

Diese Arbeitsschutz-Organisation kann je nach Betriebsgröße, Branche und vorhandener betrieblicher Organisationsform sehr unterschiedlich gestaltet werden. Fixpunkte der Aufbau-Organisation sind jedenfalls die gesetzlich vorgesehenen Funktionsträger, wie Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräfte.

Die Arbeitgeberinnen/die Arbeitgeber haben bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes die Grundsätze der Gefahrenverhütung zu beachten.

Ausführliche Informationen finden sich auf USP.gv.at. in den Kapiteln zu Arten von Beschäftigung und zu Arbeit und Behinderung.

Tipp

Auf der Website der Arbeitsinspektion sind alle Bereiche des Arbeitsschutzes und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen dargestellt. Für die betriebliche Praxis wird eine Vielzahl an Publikationen (Broschüren, Folder, Leitfäden und Merkblätter) zur Unterstützung angeboten. Weiters werden für die Meldepflichten, die sich aus den Vorschriften zum Arbeitsschutz ergeben, Formulare angeboten.

Gesundheitsschutz

Alle Betriebe müssen dafür sorgen, dass die Gesundheit der im Betrieb beschäftigten Personen ausreichend geschützt wird. Dies geschieht z.B. durch Gesundheitsüberwachung der Beschäftigten, Messung und Überwachung der Konzentration eines gefährlichen Arbeitsstoffes, zeitliche Begrenzung der gefährlichen Tätigkeiten und Verwendung von Atemschutz.

Zahlreiche gesetzliche Regelungen legen die notwendigen Maßnahmen und Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer fest, etwa das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2020 (VGÜ) oder die Grenzwerteverordnung 2021 (GKV).

Das ASchG gilt nicht für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

  • in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft,
  • von Bund-, Ländern- und Gemeindedienststellen,
  • in Privathaushalten und nicht
  • für Heimarbeiterinnen/Heimarbeiter.

Für diese gelten andere Regelungen, wie beispielsweise für Bedienstete des Bundes das Bundes-Bedienstetenschutz-Gesetz (B-BSG) oder für Bedienstete des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen (z.B. das Bediensteten-Schutzgesetz).

Weitere Informationen zum Arbeitnehmerschutz

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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