Gründungskonto

1. Was ist die eGründung im USP?

Die elektronische Gründung im USP (kurz: eGründung) ermöglicht es Ihnen, alle Schritte Ihrer Unternehmensgründung an einer Stelle online durchzuführen. In der jetzigen Ausbaustufe steht Ihnen die eGründung für Einzelunternehmen und Einpersonen-GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einer einzigen Gesellschafterin/einem einzigem Gesellschafter) zur Verfügung. Die Gründung von Unternehmen mit anderen Rechtsformen wird zukünftig ebenfalls möglich sein.

2. Was ist ein Gründungskonto?

Das USP-Gründungskonto ist der spezielle Zugang zum USP für Gründerinnen/Gründer. Durch diesen Zugang können alle für die Gründung relevanten Formulare und Services genutzt werden. Nach der erfolgreichen Gründung kann das USP-Gründungskonto schnell und einfach in ein vollwertiges Unternehmenskonto umgewandelt werden, mit dem Sie alle Services des USP nutzen können.

3. Welche Dinge benötige ich, um online gründen zu können?

Um im USP online gründen zu können, benötigen Sie lediglich die ID Austria. Auf der Website der A-Trust ( A-Trust) können Sie nachlesen, wie Sie die ID Austria aktivieren können. Für die detaillierte Beschreibung aller Voraussetzungen zur elektronischen Gründung einer bestimmten Rechtsform nutzen Sie bitte unsere Informationsangebote zur eGründung und nehmen Sie das kostenlose Gründerservice der Wirtschaftskammern ( WKO) in Anspruch.

4. Welche Unternehmen kann ich im USP gründen?

Sie können die eGründung derzeit für Einzelunternehmen und Einpersonen-GmbHs (gemäß § 9a GmbH-Gesetz) sowie Einpersonen-FlexKapG (gemäß § 4 FlexKapG-Gesetz) nutzen. In weiterer Folge soll die eGründung auch für weitere Unternehmensformen zur Verfügung stehen.

5. Wie kann ich online eine GmbH gründen?

Seit Jänner 2018 ist es möglich, eine Einpersonen-GmbH gemäß § 9a GmbH-Gesetz im USP zu gründen. Diese Gesellschaft hat die Eigenschaft, dass es nur eine Gesellschafterin/einen Gesellschafter gibt. Um die Stammeinlage vorzunehmen, muss jedoch vor der eGründung das Bankverfahren an einem Kreditinstitut oder bei einer Notarin/einem Notar in Anspruch genommen werden.

Seit Jänner 2024 ist es zudem möglich, eine Einpersonen-FlexKapG gemäß § 4 FlexKapG-Gesetz im USP zu gründen. Die Flexible Kapitalgesellschaft nach § 4 FlexKapG-Gesetz hat – analog zur Einpersonen-GmbH gemäß § 9a GmbH-Gesetz – die Eigenschaft, dass es nur eine Gesellschafterin/einen Gesellschafter gibt. Um die Stammeinlage vorzunehmen, muss vor der eGründung das Bankverfahren an einem Kreditinstitut oder bei einer Notarin/einem Notar in Anspruch genommen werden.

Für die detaillierte Beschreibung aller Voraussetzungen zur elektronischen Gründung einer bestimmten Rechtsform nutzen Sie bitte unsere Informationsangebote zur eGründung und nehmen Sie das kostenlose Gründerservice der Wirtschaftskammern ( WKO) in Anspruch.

6. Kann ich jede Einpersonen-GmbH im USP gründen?

Bitte beachten Sie, dass es bei einigen wenigen Fällen nicht möglich ist, die eGründung für Einpersonen-GmbHs oder Einpersonen-FlexKapG zu nutzen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Firmenbucheintragung spezielle Nachweise/Zeugnisse beigebracht werden müssen. Dies betrifft zum Beispiel die Ziviltechniker-GmbH. Bitte nutzen Sie dafür weiterhin die bestehenden Gründungsangebote.

7. Ich habe schon außerhalb des USP mit der Gründung begonnen, kann ich mein Unternehmen im USP fertig gründen?

Es ist möglich, eine außerhalb des USP begonnene Gründung elektronisch im USP abzuschließen. Wenn Ihr Unternehmen noch nicht in einem Register wie dem Firmenbuch oder dem Gewerberegister erfasst ist, können Sie ein USP-Gründungskonto anlegen und die fehlenden Schritte dort erledigen. Falls Ihr Unternehmen bereits in einem Register erfasst ist, können Sie dieses im USP registrieren und dann aus diesem Konto heraus die Gründung abschließen.

8. Wie kann ich mein Unternehmen im USP registrieren?

Wurden alle über das USP abgesendeten Formulare für die Unternehmensgründung erfolgreich verarbeitet, können Sie Ihr USP-Gründungskonto zu einem vollwertigen USP-Konto aufwerten. Dies wird Ihnen in Ihrem USP-Gründungskonto angezeigt. Sollten Sie neben ihrem USP-Gründungskonto bereits einen vollwertigen USP-Zugang für ein reguläres Unternehmen besitzen, so können Sie das Gründungsunternehmen in der Administration als vollwertiges Unternehmen "registrieren".

9. Kann ich mein Gründungskonto am USP wieder löschen?

Ja, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie noch kein Formular im Zusammenhang mit der eGründung über das betreffende USP-Gründungskonto abgesendet haben. Zur Beantragung der Löschung wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an das USP Service Center.

10. Kann jemand für mich in Vertretung im USP gründen?

Elektronische Gründungen von Einzelunternehmen und GmbHs können grundsätzlich auch durch Steuerberaterinnen/Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer oder Notarinnen/Notare in Vertretung durchgeführt werden. Details dazu erfahren Sie bei Ihrer Parteienvertreterin/Ihrem Parteienvertreter.

Ausführliche Informationen zum Thema "eGründung" finden sich auf startup.usp.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt