Aufgaben und Zielsetzung

Das nationale Once Only-Prinzip wird durch die Once Only-Plattform technisch realisiert, welche aus den Kernkomponenten Register- und Systemverbund (RSV) sowie Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) besteht.
 

Once Only-Prinzip

Mit dem Once Only-Prinzip wird das Ziel verfolgt, dass unternehmensbezogene Daten, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Datenschutzes, nur einmal an Verwaltungseinheiten gemeldet werden müssen.

Die Bereitstellung der Once Only-Plattform durch die österreichische Bundesregierung ermöglicht die Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung und entlastet Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) schafft die digitale Infrastruktur zur Umsetzung von optimierten digitalen Services, die von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden genutzt werden können.

Kernkomponenten

Der Register- und Systemverbund, als zentrale Datendrehscheibe der Once Only-Plattform, ermöglicht den effizienten Datenaustausch zwischen Verwaltungseinheiten und entlastet Verwaltung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger.

Mit Hilfe des RSV können Daten schnell, sicher und in hoher Qualität unter Einhaltung des Datenschutzes direkt aus angebundenen Datenquellen (z.B. Registern) abgerufen werden, wodurch sie von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern nicht wiederholt gemeldet werden müssen.

Die Informationsverpflichtungsdatenbank beinhaltet in Österreich geltende Informationsverpflichtungen (IVP) und die damit verbundenen erforderlichen Meldungen. Sie dient als Grundlage zur Erfüllung der Vorschriften nach §§ 6 und 7 USPG.

Über die Benutzeroberfläche wird der Zugriff auf sowie die Eingabe von Informationsverpflichtungen und Meldungen ermöglicht. 

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zum Once Only-Prinzip können über die angeführten Links aufgerufen werden: