"Aktive" Energiekunden
Vom optimierten Lastmanagement bis zu Energiegemeinschaften
Der Energiesektor entwickelt sich aktuell weg von einem zentralen, fossilen System hin zu dezentralen erneuerbaren Energien. Diese Transformation bringt unter anderem steigende Kosten für den Netzausbau und einen rechtlichen Reformbedarf mit sich. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist das Herzstück neuer energierechtlicher Rahmenbedingungen. Es ersetzt schrittweise seit Anfang 2026 das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG – als wichtiger Teil des Günstiger-Strom-Gesetzes) und setzt europäische Gesetzesmaterien wie die EU-Strombinnenmarktrichtlinie sowie die Erneuerbaren-Richtlinie in nationales Recht um.
Hinweis
Das ElWG bringt auch zahlreiche Änderungen für den PV- und Speicherbereich (→ Photovoltaic Austria).
Für Unternehmen bedeutet das: Wer aktiv wird, kann sich gewisse Kostenvorteile sichern. Während Kosten wie ein neuer Versorgungsinfrastrukturbeitrag ab 1. Jänner 2027, zuvor Netznutzungsentgelt, für größere Stromerzeuger und Energiespeicheranlagen (mit gewissen Ausnahmen) die Kalkulation verändern, bieten sich optimierte Wege zur Kostensenkung an, insbesondere durch
-
Nutzung von dynamischen bzw. zeitvariablen Tarifen – durch Lastverschiebung in günstigere Phasen (z.B. bei hoher Wind- oder Solareinspeisung)
-
Stromhandel via Direktleitung für Stromerzeuger sowie zusätzliche Rollen und Möglichkeiten für Energiegemeinschaften (→ Klima- und Energiefonds) (ab 1. Oktober 2026)
-
Anbieterwechsel mithilfe von Tools der E-Control: → Gewerbe-Tarifkalkulator und → KMU Energiepreis-Check
Entlastungen und Zuschüsse
Die Elektrizitätsabgabe wurde im Kalenderjahr 2026 für Unternehmen von 1,5 Cent auf 0,82 Cent pro kWh gesenkt. Zusätzlich haben energieintensive Unternehmen mit sehr hohem Stromverbrauch im Rahmen der Standortabsicherung für die Industrie (→ aws) die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für die Kalenderjahre 2025 und 2026 über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) zu erhalten.
Aktuelle Förderungen
- Das Förderprogramm Energiegemeinschaften (→ Klima- und Energiefonds) richtet sich (auch) an Unternehmen. Der Einreichzeitraum geht noch bis längstens 16. Juli 2026 (zuständige Stelle: KPC).
- Die Förderung für PV-Anlagen (→ OeMAG) und Stromspeicher (EAG-Investitionszuschüsse) wurden bis Ende 2026 verlängert. Der erste PV-Fördercall findet von 23. April bis 11. Mai 2026 statt (zuständige Stelle: OeMAG).
- Mit der Energieeffizienz-Ausschreibung (→ aws) werden Investitionen in die betriebliche Energieeffizienz gefördert (zuständige Stelle: aws).
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion