"Aktive" Energiekunden

Vom optimierten Lastmanagement bis zu Energiegemeinschaften

Recycle

Der Energiesektor entwickelt sich aktuell weg von einem zentralen, fossilen System hin zu dezentralen erneuerbaren Energien. Diese Transformation bringt unter anderem steigende Kosten für den Netzausbau und einen rechtlichen Reformbedarf mit sich. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist das Herzstück neuer energierechtlicher Rahmenbedingungen. Es ersetzt schrittweise seit Anfang 2026 das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG – als wichtiger Teil des Günstiger-Strom-Gesetzes) und setzt europäische Gesetzesmaterien wie die EU-Strombinnenmarktrichtlinie sowie die Erneuerbaren-Richtlinie in nationales Recht um.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer aktiv wird, kann sich gewisse Kostenvorteile sichern. Während Kosten wie ein neuer Versorgungsinfrastrukturbeitrag ab 1. Jänner 2027, zuvor Netznutzungsentgelt, für größere Stromerzeuger und Energiespeicheranlagen (mit gewissen Ausnahmen) die Kalkulation verändern, bieten sich optimierte Wege zur Kostensenkung an, insbesondere durch

Entlastungen und Zuschüsse

Die Elektrizitätsabgabe wurde im Kalenderjahr 2026 für Unternehmen von 1,5 Cent auf 0,82 Cent pro kWh gesenkt. Zusätzlich haben energieintensive Unternehmen mit sehr hohem Stromverbrauch im Rahmen der Standortabsicherung für die Industrie ( aws) die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für die Kalenderjahre 2025 und 2026 über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) zu erhalten.

Aktuelle Förderungen

Letzte Aktualisierung: 19. März 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion