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Elektronische Zustellung (eZustellung)

Aktuelle Informationen über die Registrierung zur elektronischen Zustellung, das elektronische Postfach Mein Postkorb im USP, automatische Abholung von Nachrichten etc.

Information für Einsteiger

Seit 1. Jänner 2020 ist das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden (§ 1a E-Government-Gesetz) in Kraft. Alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen (z.B. im Rahmen des Meldewesens), müssen seit diesem Zeitpunkt elektronische Zustellungen von bundesbehördlichen Dokumenten an Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen ermöglichen. Gleichzeitig sind Unternehmen seit 1. Jänner 2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen.

Eine zentrale Rolle beim Recht auf elektronischen Verkehr hat dabei die elektronische Zustellung, bei der behördliche Nachrichten (RSa, RSb-Schreiben, Fensterkuvert-Sendungen) sicher über das elektronische Postfach Mein Postkorb zugestellt und abgeholt werden können. "Gelbe Zettel" und der Weg zur Post gehören somit der Vergangenheit an. Zustellungen können weltweit rund um die Uhr eingesehen werden. Die elektronische Zustellung ermöglicht zudem kürzere Verfahrenszeiten. Für Teilnehmerinnen/Teilnehmer des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) ist eine Weiterleitung in den ERV und somit in die Branchensoftware konfigurierbar. 

Außerdem besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Schnittstelle zur automatischen Abholung von behördlichen Nachrichten zu nutzen, z.B. in die eigene Unternehmens-/Verfahrens-Softwarelösung.

Das elektronische Postfach Mein Postkorb kann direkt aus dem angemeldeten Bereich des Unternehmensserviceportals aufgerufen werden. In Mein Postkorb werden alle elektronischen Zustellungen von Behörden an einer Stelle gesammelt angezeigt. Die Nutzung dieses Service ist für Unternehmen kostenlos.

Hinweis

Alle Unternehmen sind spätestens ab 1. Jänner 2020 zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet. Ausgenommen sind nur jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Weiters sind Unternehmen ausgenommen, die über keinen Internetanschluss bzw. notwendige technische Voraussetzungen verfügen.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlagen

Online-Ratgeber

Elektronische Zustellung ( WKO)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen