Elektronische Zustellung (eZustellung)

Unternehmen haben das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden. Alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen (z.B. im Rahmen des Meldewesens), müssen eZustellungen von bundesbehördlichen Dokumenten an Unternehmen ermöglichen.

Gleichzeitig sind Unternehmen verpflichtet, an der eZustellung teilzunehmen. Ausgenommen sind jene, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Weiters sind Unternehmen ausgenommen, die über keinen Internetanschluss bzw. keine notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen.

Im Zuge der eZustellung können behördliche Nachrichten (RSaRSb-Schreiben, Fensterkuvert-Sendungen) sicher über das elektronische Postfach "Mein Postkorb" zugestellt und abgeholt werden. Zustellungen können weltweit rund um die Uhr eingesehen werden. Die eZustellung ermöglicht zudem kürzere Verfahrenszeiten. Für Teilnehmende des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) ist eine Weiterleitung in diesen und somit in die Branchensoftware konfigurierbar. 

Außerdem besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Schnittstelle zur automatischen Abholung von behördlichen Nachrichten zu nutzen, z.B. für die eigene Unternehmens-/Verfahrens-Softwarelösung.

"Mein Postkorb" kann direkt aus dem angemeldeten Bereich des Unternehmensserviceportals aufgerufen werden. In "Mein Postkorb" werden alle eZustellungen von Behörden an einer Stelle gesammelt angezeigt. Die Nutzung dieses Service ist für Unternehmen kostenlos.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen