Mit mehr Saisonarbeitskräften in die Wintersaison

Saisonkontingent für 2025/26 erhöht

Im Tourismus hat die Wintersaison in Österreich mit einem Plus gestartet. Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten werden dringend benötigt, im Tourismus, aber auch in der Land- und Forstwirtschaft. Daher wurden zuletzt die Saisonkontingente auf insgesamt 8.000 erhöht: Das sind 5.500 Saisonarbeitsplätze zuzüglich eines eigenen Westbalkankontingents von 2.500 Saisonarbeitsplätzen für Arbeitskräfte aus Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina; zur Abdeckung von Saisonspitzen gilt weiterhin ein temporärer Überziehungsrahmen um bis zu 50 Prozent.

Hinweis

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber können Anträge auf Beschäftigungsbewilligung im Rahmen von Saisonkontingenten (Kontingentbewilligung) für die Saison 2025/2026 beim zuständigen regionalen Arbeitsmarktservice (AMS) stellen.

Die (zeitlich befristete) Kontingentbewilligung wird erteilt, wenn

  • die Arbeitsmarktprüfung ergibt, dass keine geeigneten inländischen oder am Arbeitsmarkt bereits integrierte Arbeitskräfte verfügbar sind,
  • Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten
  • und die Saisoniers in ortsüblichen Unterkünften untergebracht werden
  • sowie ein Platz im Rahmen des Kontingents frei ist.

Beschäftigungsbewilligung und Aufenthaltstitel 

Neben einer Beschäftigungsbewilligung, die durch das Unternehmen beantragt wird, benötigen Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten auch ein Aufenthaltsvisum ( oesterreich.gv.at), dessen Kategorie unter anderem von der Dauer der Beschäftigung abhängt. Das entsprechende Visum muss von der Saisonarbeitskraft persönlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden.

Erleichterungen für Stammmitarbeiter

Für Saisoniers, die bereits wiederholt im Raheen von Kontingentbewilligungen in Österreich beschäftigt waren, gibt es zusätzlich die Möglichkeit (unabhängig von Saisonkontingent und Arbeitsmarktprüfung) einer

Anders als die Beschäftigungsbewilligung für Stammsaisoniers ist die Rot-Weiß-Rot-Karte gleichzeitig eine (befristete) Aufenthalts- und (beschränkte) Beschäftigungsbewilligung, an die das Erfüllen weiterer Voraussetzungen geknüpft ist, z.B. vorangegangene Tätigkeiten in bestimmtem Umfang als registrierte Stammsaisoniers, Deutschkenntnisse auf bestimmten Niveau und die Aussicht auf ein unbefristetes Arbeitsmarktverhältnis. 

Letzte Aktualisierung: 30. Dezember 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion