Vergaberechtsgesetz 2026: Chancen für KMU

Nachhaltigkeit, Vereinfachung, Transparenz

KMU

Seit 1. März 2026 sind durch das Vergaberechtsgesetz 2026 wesentliche Änderungen in Kraft getreten, die neuen niedrigeren Schwellenwerte gelten bereits seit 1. Jänner 2026. Einige der Änderungen sind speziell auch für KMU interessant.

Fokus auf Nachhaltigkeit

Öffentliche Auftraggeberinnen/Auftraggeber müssen im Vergabeverfahren grundsätzlich auf "Umweltgerechtheit und Nachhaltigkeit" der Leistung Bedacht nehmen; dem können sie insbesondere durch die Berücksichtigung ökologischer Aspekte gerecht werden. Das betrifft Themen wie z.B. Energieeffizienz, Materialeffizienz, Abfall- und Emissionsvermeidung oder Priorität der Lebenszykluskosten. Diese gestiegenen Anforderungen nach dem Bestangebotsprinzip können die Chancen für KMU bei öffentlichen Ausschreibungen erhöhen; gerade KMU können häufig zwar nicht mit dem günstigsten Preis jedoch mit spezialisiertem Know-how und nachhaltigen Produkten punkten.

Hinweis

Praxistipps bietet die Wirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH mit dem Handbuch zur Regionalvergabe mit Praxisbeispielen …. Wie regionale Stärken von KMU im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können.

Höhere Schwellenwerte bei Direktvergaben

Mit der Novelle wurden auch die bisher befristeten Schwellenwerte als Dauerrecht übernommen und die Wertgrenzen für Direktvergaben angehoben: bei Bauleistungen bis 200.000 Euro und Liefer-  und Dienstleistungen bis 140.000 Euro. Darüber hinaus ist bei Bauleistungen die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung bis zu einem geschätzten Auftragswert von zwei Mio. Euro möglich. Von dem reduzierten Aufwand kann auch die Auftragnehmerseite, etwa KMU, profitieren. Umgekehrt könnten mehr Direktvergaben aber dem Wettbewerb schaden.

Mehr Transparenz

Wettbewerbsfördernd ist der "Drei-Angebote-Grundsatz": ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro müssen sich öffentliche Auftraggeberinnen/Auftraggeber auch bei Direktvergaben in der Regel um mindestens drei Vergleichsangebote oder Preisauskünfte bemühen und dies dokumentieren.

Zudem müssen sämtliche Zuschläge ab 50.000 Euro auf digitalen Vergabeplattformen (Ausschreibungsdatenbanken und Publikationsmedien) bekannt gegeben werden. Diese erhöhte Transparenz kann helfen, potenzielle Folgeaufträge auch bei kleineren Vergaben zu identifizieren.

Tipp

Mit dem USP-Service Ausschreibungssuche kann man – ohne Anmeldung im USP – alle nach dem Bundesvergabegesetz veröffentlichten Ausschreibungen an einer Stelle suchen und einsehen.  Angemeldet im USP kann die Auftraggeberseite Metadaten der Kerndaten mit dem USP-Service eProcurement Ausschreibungssuche  auf data.gv.at  publizieren.

Schließlich werden bereits im Oberschwellenbereich eingesetzte eForms auch im Unterschwellenbereich verpflichtend. Einer der Vorteile besteht darin, dass durch die standardisierte Erfassung relevante Bekanntmachungen leichter auffindbar sind.

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion